Christian Vollheim 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsgebiete


Auf Grund besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrungen bin ich berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:


Strafrecht

Straßenverkehrsrecht

Vertrags- und Schuldrecht